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Clubausweis und Tagesmitgliedschaft

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Clubmitglieder und Gastflieger, ihren Clubausweis oder ihre Tagesmitgliedschaft unaufgefordert vor dem Einsteigen in die Bahn vorzuzeigen. 

Gerade an Wochenenden, an denen viele dutzende von Piloten auf den Wallberg wollen, können sich die Bahnerer nicht jedes Gesicht merken und wissen beispielsweise nicht, wer an dem Tag schon mal hoch gefahren ist. 

Leider lassen einige Piloten dann auf Nachfrage jede Kinderstube vermissen. Wenn ihr als Clubmitglied einen Streit mitbekommt, dann dürft ihr gerne jederzeit vermittelnd eingreifen. Ein paar erklärende Worte wirken oft deeskalierend.

 

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Landen am Wallberg

Derzeit haben wir bei schönem Wetter und laufender Hochsaison wieder ein extrem hohes Flugaufkommen am Wallberg. Das läuft im Großen und Ganzen alles relativ problemlos, mit der Landeeinteilung hat aber ein Teil der Piloten leider ein Problem.

Deshalb an dieser Stelle die Erinnerung und dringende Bitte: Fliegt bei eurem Endanflug nicht dicht über die Straße. In der Geländezulassung stehen 50m minimale Überflughöhe.

Ihr seht hier im Bild schematisiert einen Landeanflug bei normalem Talwind (vom See kommend). Die Pfeile für Gegen- und Endanflug stehen nur als Beispiel zur besseren Veranschaulichung (natürlich kann der Gegenanflug weiter westlich liegen oder der Endanflug je nach Windrichtung mehr nach links oder rechts zeigen).

Der Bereich des Queranfluges (orange eingezeichneter Bereich mit dem Verlauf der Wallbergstraße) beschreibt allerdings sehr schön, wie man sich viele Probleme bei der Landeeinteilung erspart. Legt euren Queranflug einfach in den Landeplatz oder direkt über den nördlichen Straßenrand – so könnt ihr jederzeit in den Endanflug einbiegen, ohne bei viel Talwind Gefahr zu laufen, nicht mehr über die Straße zu kommen.

Wenn man sich einmal verschätzt hat, versucht nicht auf Teufel komm raus noch tief über die parkenden oder fahrenden Autos auf der Wallbergstraße zu fliegen, sondern nutzt die südlich der Straße gelegene Notlandewiese (Betonung liegt auf NOT).

Auch wenn der Endanflug mal zu hoch geraten ist, kann weit in den Landeplatz und sogar durch die Schneise geflogen werden, der einzige Nachteil, man muss ein paar Schritte mehr zum Zusammenlegen am Straßenrand gehen.

Wenn ihr einen Piloten seht, der dicht über die Straße fliegt, macht ihn auf die Selbstgefährdung und die Gefahr für den Straßenverkehr aufmerksam. Wenn beispielsweise ein RVO-Bus wegen einem Gleitschirmflieger eine Vollbremsung machen muss, dann ist Ärger vorprogrammiert. Piloten, die sich nicht einsichtig zeigen, müssen mit einem Flugverbot rechnen.

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Luftraum Innsbruck 2019

Für den Luftraum um Innsbruck gibt es ein paar kleine Änderungen in den Höhenbeschränkungen. Aber auch, wer zum ersten Mal in diese Richtung auf Strecke gehen will, sollte sich diese Übersicht genau anschauen.

Oder hier größer und zum herunterladen als pdf.

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Keine Südstarts

Wir möchten an dieser Stelle alle Piloten (auch die Mitglieder des DGCTT) darauf aufmerksam machen, dass Starts nach Süden am Wallberg nicht erlaubt sind. Sowohl die Geländezulassung als auch die Gefahren beim Starten und beim hangnahen Befliegen der Südseiten des Wallbergs bei Talwind verbieten diese ausdrücklich.

Naturschutzbehörde und Jäger (die zum Teil auch die Besitzer der an uns verpachteten Start- und Landeplätze sind) haben uns als Verein bei Androhung entsprechender Reaktionen in die Pflicht genommen, dafür zu sorgen, dass der Wallberg nicht tief südlich beflogen wird.

Deshalb bleibt uns auch nichts anderes übrig, als bei Verstößen gegen das Südstartverbot (egal ob an der Alm oder am Kircherl) zu reagieren. Konsequenz eines Südstarts ist ein mehr oder weniger langes Startverbot für den Wallberg.

Genauso wichtig: Bitte startet am Kircherl nicht oberhalb des Wanderweges. Die Chance, hier einen Wanderer abzuschießen ist groß und unsere Geländezulassung für diesen Startplatz beinhaltet ausdrücklich die Vorgabe, keine Starts oberhalb des Wanderweges. Auch hier gelten bei einem Verstoß die oben beschriebenen Konsequenzen (auch für Clubmitglieder).

Am Kircherl nicht oberhalb des Weges und nicht nach Süden
An der Alm auf keinen Fall nach Süden
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DGCTT 15km Cup

Neuer Wettbewerb für Clubmitglieder des DGCTT: 15km-Cup

Wir wollen heuer einen kleinen Wettbewerb veranstalten, der alle interessierten Mitglieder des DGCTT zum Streckenfliegen animieren und unsere Platzierung in der Bundesliga im DHV-XC verbessern soll.

Es geht um Flüge, die an den Wochenenden vom 01.03. bis zum 15.09.2019, das ist der Wertungszeitraum für die Bundesliga, eingereicht werden. Um gewertet zu werden, müssen diese Flüge außerdem mindestens 15 Kilometer oder mehr lang sein, unabhängig von der berechneten Punktezahl aufgrund des Aufgabentyps. Diese Flüge müssen nicht am Wallberg, sondern können in jedem Fluggelände gemacht werden (Wertungsgebiet Europa).
Wer also im genannten Zeitraum die meisten im DHV-XC eingereichten Flüge über 15 Kilometer macht, der gewinnt den 15 km-Cup. Diese Flüge müssen nicht in der Bundesliga für den DGCTT gewertet worden sein.

Für die Plätze 1 – 3 gibt es natürlich tolle Sachpreise, der Sieger bekommt ein Walk and Fly Gurtzeug.
Die Wertung passiert automatisch mit dem Einreichen von Flügen im DHV-XC, der jeweils aktuelle Stand ist im DHV-XC unter „Vereinswertungen“ und „DGCTT 15km-Cup“ zu finden.

Der Hintergrund: Streckenfluginteressierte Piloten des DGCTT sollen an Wochenendtagen, an denen es am Wallberg nicht zum Fliegen geht, dazu ermuntert werden, auch mal woanders hin zu fahren und dann nicht zu vergessen, dort gemachte Flüge einzureichen. Außerdem haben in diesem Wettbewerb auch Piloten eine Chance, zu gewinnen, die noch keine 200 km fliegen können.

z.B. 15,1 Kilometer nach Bayrischzell (man darf natürlich auch weiter fliegen….)
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