Wir möchten an dieser Stelle alle Piloten (auch die Mitglieder des DGCTT) darauf aufmerksam machen, dass Starts nach Süden am Wallberg nicht erlaubt sind. Sowohl die Geländezulassung als auch die Gefahren beim Starten und beim hangnahen Befliegen der Südseiten des Wallbergs bei Talwind verbieten diese ausdrücklich.
Naturschutzbehörde und Jäger (die zum Teil auch die Besitzer der an uns verpachteten Start- und Landeplätze sind) haben uns als Verein bei Androhung entsprechender Reaktionen in die Pflicht genommen, dafür zu sorgen, dass der Wallberg nicht tief südlich beflogen wird.
Deshalb bleibt uns auch nichts anderes übrig, als bei Verstößen gegen das Südstartverbot (egal ob an der Alm oder am Kircherl) zu reagieren. Konsequenz eines Südstarts ist ein mehr oder weniger langes Startverbot für den Wallberg.
Genauso wichtig: Bitte startet am Kircherl nicht oberhalb des Wanderweges. Die Chance, hier einen Wanderer abzuschießen ist groß und unsere Geländezulassung für diesen Startplatz beinhaltet ausdrücklich die Vorgabe, keine Starts oberhalb des Wanderweges. Auch hier gelten bei einem Verstoß die oben beschriebenen Konsequenzen (auch für Clubmitglieder).