Tandembetrieb am Wallberg.
Wegen erhöhtem Flugaufkommen von Gästen und gewerblichen Tandempiloten gerade an Wochenenden und Feiertagen bitten wir um die Einhaltung folgender Regeln!
- Das gewerbliche Tandemfliegen am Wallberg ist nur für Clubmitgliedermit einer für den Wallberg ausgestellten Tandemlizenz erlaubt.
- Clubfremde Tandempiloten, die nicht gewerblich fliegen wollen. Müssen sich unter info@gleitschirm.de mit Schirmtyp sowie Schirmfarbe sowie eine Kopie/Foto der gültigen Versicherung anmelden! Ohne gültiger Versicherung ist das fliegen nicht gestattet.
- Der Treffpunkt von Piloten und Gästen ist nicht an der Vereinshütte, sondern weiterhin am Landeplatz.
- Jeder Tandempilot hat sich für jeden Flug in das an der Wallbergbahn-Kasse ausliegende Flugbuch einzutragen.
- Die Landekarte bzw. der Clubausweis ist dem Bahnpersonal unverlangt vorzuzeigen.
- Alle Tandempiloten (gewerblich und privat) müssen für ihren / ihre Passagiere eine Tagesmitgliedschaft kaufen (die am Tag des Kaufes für eine beliebige Anzahl Passagiere/ Flügegültig ist).
- Von gewerblichenTandempiloten kann eine Jahresmitgliedschaft für Passagiere für Euro 100,00 erworben werden.
- An den Startplätzen gibt es keine Sonderrechte für gewerbliche Tandempiloten. Entweder man wartet, bis man an der Reihe ist oder bittet darum, vorgelassen zu werden. Mit normalen Anstandsregeln lässt sich am meisten erreichen. Die Startplätze sind für alle Piloten da, auch wenn jemand, der noch nicht die nötige Routine hat, etwas länger für seine Startvorbereitungen braucht.
- Das Vorbereiten für Tandempiloten plus Passagierenist am Startplatz „Kircherl“ nicht mehr innerhalb des Zaunes gestattet. Dies bitte oberhalb des Weges oder links vom Zaun (Blickrichtung Tal) tun.Mit dieser Maßnahme soll wieder mehr Platz für startende Piloten sein.
- Wenn viel Betrieb ist, können auch Tandempiloten anderen Piloten helfen, ihren Schirm auseinanderzuziehenoder eine Eintrittskante zu öffnen, dann geht es für alle schneller
- Das Auslegen des Schirmes soll soweit wie möglich startfertig passieren (mit angelegtem Gurtzeug und komplett vorbereitetemPassagier)
- Das Starten darf nur bei geeigneten Wind-und Wetterbedingungen erfolgen:-Starten nicht bei Rückenwind.
- Bei Westwind und ohne Thermik / ohne starkem Talwind kann der Startplatz Alm von einem Vorstandsmitglied auch nach 13.00 Uhr geöffnet werden.
- Bei offensichtlich ungeeigneten oder unklaren Wetterbedingungen (z.B. angekündigtem oder sichtbaren Frontaufzug) darf nicht gestartet werden.
- Wenn die Sturmwarnung am See sichtbar ist (schnelles Blinken mit einer Frequenz von 90 Blitzen in der Minute ein Wind von mehr als 60 km/h wird erwartet), darf nicht mehr gestartet werden.
- Ein Landeplatz muss vom Startplatz klar erkennbar sein, Nebelflüge sind nicht erlaubt.
- Bitte vermeidet Wolkenflug. Ein Wolkenkontakt kann mal unbeabsichtigt passieren, bewusst in Wolken zu fliegen (vor allem wenn am Berg aufliegend) kann schnell gefährlich werden.
Im Fluggebiet Wallberg gilt auch für Tandempiloten:
- Der erste Pilot in einer Thermik gibt die Drehrichtung vor.
- Für die Landung ist eine Links-Landevolte vorgeschrieben. Die Strasse darf nicht zu niedrig überflogen werden (die Geländezulassung schreibt eine Mindestüberflughöhe von 50m vor). Dazu ist der Queranflug am einfachsten an der Strasse entlang zu legen.
- Bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B. erforderlichen Bremsmanövernvon KFZ), einer Gefährdung von Piloten, die ihre Schirme zusammen legen oder von Zuschauern, kann eine Abmahnung / einFlugverbot ausgesprochen werden.
- Den Schirm bitte immer am Rand der Landewiese zusammen legen.Bei vermeidbaren Verstößen und / oder einer Gefährdung des Flugbetriebs erfolgt eine Abmahnung, danach ein zeitlich begrenztes Flugverbot oder ein Entzug der Wallberg-Tandemlizenz.