Fluggelände Wallberg geschlossen

Hallo liebe Mitglieder des DGCTT,

auf Grund der neuesten Bestimmungen des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit, wird das Fluggelände Wallberg für den Flugbetrieb bis auf weiteres geschlossen
Wir hoffen auf euer Verständnis!

Im hier eingefügten Link könnt Ihr euch über die aktuellen Bestimmungen informieren.

https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/

Viele Grüße an alle und bleibt gesund!

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Schließung der Clubhütte aufgrund des Corona-Virus

Hallo liebe Mitglieder des DGCTT,

wegen der aktuellen Situation bezüglich des Corona-Virus ist die Clubhütte ab sofort bis auf weiteres ausnahmslos geschlossen. Diese Entscheidung geht auf die Bestimmung der Bundesregierung zurück nach welcher alle Sportstätten zu schließen sind.

Da sich die Wallbergbahn momentan in der Revision befindet, bleibt der Flugbetrieb am Wallberg noch uneingeschränkt. Das heißt wer gerne hochgehen und fliegen möchte, kann dies gerne tun.

Viele Grüße an alle und bleibt gesund!

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Clubausweis und Tagesmitgliedschaft

Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Clubmitglieder und Gastflieger, ihren Clubausweis oder ihre Tagesmitgliedschaft unaufgefordert vor dem Einsteigen in die Bahn vorzuzeigen. 

Gerade an Wochenenden, an denen viele dutzende von Piloten auf den Wallberg wollen, können sich die Bahnerer nicht jedes Gesicht merken und wissen beispielsweise nicht, wer an dem Tag schon mal hoch gefahren ist. 

Leider lassen einige Piloten dann auf Nachfrage jede Kinderstube vermissen. Wenn ihr als Clubmitglied einen Streit mitbekommt, dann dürft ihr gerne jederzeit vermittelnd eingreifen. Ein paar erklärende Worte wirken oft deeskalierend.

 

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Landen am Wallberg

Derzeit haben wir bei schönem Wetter und laufender Hochsaison wieder ein extrem hohes Flugaufkommen am Wallberg. Das läuft im Großen und Ganzen alles relativ problemlos, mit der Landeeinteilung hat aber ein Teil der Piloten leider ein Problem.

Deshalb an dieser Stelle die Erinnerung und dringende Bitte: Fliegt bei eurem Endanflug nicht dicht über die Straße. In der Geländezulassung stehen 50m minimale Überflughöhe.

Ihr seht hier im Bild schematisiert einen Landeanflug bei normalem Talwind (vom See kommend). Die Pfeile für Gegen- und Endanflug stehen nur als Beispiel zur besseren Veranschaulichung (natürlich kann der Gegenanflug weiter westlich liegen oder der Endanflug je nach Windrichtung mehr nach links oder rechts zeigen).

Der Bereich des Queranfluges (orange eingezeichneter Bereich mit dem Verlauf der Wallbergstraße) beschreibt allerdings sehr schön, wie man sich viele Probleme bei der Landeeinteilung erspart. Legt euren Queranflug einfach in den Landeplatz oder direkt über den nördlichen Straßenrand – so könnt ihr jederzeit in den Endanflug einbiegen, ohne bei viel Talwind Gefahr zu laufen, nicht mehr über die Straße zu kommen.

Wenn man sich einmal verschätzt hat, versucht nicht auf Teufel komm raus noch tief über die parkenden oder fahrenden Autos auf der Wallbergstraße zu fliegen, sondern nutzt die südlich der Straße gelegene Notlandewiese (Betonung liegt auf NOT).

Auch wenn der Endanflug mal zu hoch geraten ist, kann weit in den Landeplatz und sogar durch die Schneise geflogen werden, der einzige Nachteil, man muss ein paar Schritte mehr zum Zusammenlegen am Straßenrand gehen.

Wenn ihr einen Piloten seht, der dicht über die Straße fliegt, macht ihn auf die Selbstgefährdung und die Gefahr für den Straßenverkehr aufmerksam. Wenn beispielsweise ein RVO-Bus wegen einem Gleitschirmflieger eine Vollbremsung machen muss, dann ist Ärger vorprogrammiert. Piloten, die sich nicht einsichtig zeigen, müssen mit einem Flugverbot rechnen.

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Luftraum Innsbruck 2019

Für den Luftraum um Innsbruck gibt es ein paar kleine Änderungen in den Höhenbeschränkungen. Aber auch, wer zum ersten Mal in diese Richtung auf Strecke gehen will, sollte sich diese Übersicht genau anschauen.

Oder hier größer und zum herunterladen als pdf.

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