- Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
- Jeder Pilot/Pilotin der/die mit der Seilbahn zum Startplatz fährt, muss sich im Flugbuch in der Talstation mit Vorname, Name und DHV Mitgliedsnummer eintragen. So können wir gegebenenfalls eine Nachverfolgung gewährleisten.
- Der Startplatz Kircherl wurde vom DGCTT eingezäunt! Es dürfen nicht mehr als 6 Personen das Startgelände betreten. Alle weiteren Flieger und Fliegerinnen müssen sich außerhalb des Startplatzes vorbereiten, so dass ein reibungsloser Flugbetrieb gewährleistet ist.
- Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, z.B. bei Starthilfe, sind zwingend Mundschutz und Handschuhe erforderlich.
- Zuschauer, die vor allem im Startbereich stehen, werden durch Schilder darauf hingewiesen, dass sie zügig weiter gehen sollen.
- Am Landeplatz wird ebenfalls auf genügend Abstand geachtet, Gruppenbildung mit mehr als 5 Personen ist nicht gestattet. Die Mitglieder des DGCTT sind angehalten gegebenenfalls darauf hinzuweisen und das zu unterbinden. Bei wiederholten Verstößen kann ein Flugverbot ausgesprochen werden. Auf den Mindestabstand von 1,5m ist zu achten und unbedingt einzuhalten.
- Die Clubhütte bleibt bis auf weiteres geschloßen. Wartungs- und Reinigungsarbeiten dürfen gemacht werden.
Corona Hygiene Konzept Stand 16. Mai 2020