Wir möchten euch in Sachen des Vogel- und Naturschutzes darauf hinweisen, dass am Jägerkamp nur nach Osten und Westen gestartet werden darf. In letzter Zeit wurde vermehrt auch nach Süden gestartet, bitte unterlasst das. Auf der Südseite des Berges befindet sich ein europäisches Vogelschutzgebiet. Derzeit brühtet dort eine vom Aussterben bedrohte Vogelart, die besonders sensibel auf Störungen aus der Luft reagiert.
Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Jeder Pilot/Pilotin der/die mit der Seilbahn zum Startplatz fährt, muss sich im Flugbuch in der Talstation mit Vorname, Name und DHV Mitgliedsnummer eintragen. So können wir gegebenenfalls eine Nachverfolgung gewährleisten.
Der Startplatz Kircherl wurde vom DGCTT eingezäunt! Es dürfen nicht mehr als 6 Personen das Startgelände betreten. Alle weiteren Flieger und Fliegerinnen müssen sich außerhalb des Startplatzes vorbereiten, so dass ein reibungsloser Flugbetrieb gewährleistet ist.
Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, z.B. bei Starthilfe, sind zwingend Mundschutz und Handschuhe erforderlich.
Zuschauer, die vor allem im Startbereich stehen, werden durch Schilder darauf hingewiesen, dass sie zügig weiter gehen sollen.
Am Landeplatz wird ebenfalls auf genügend Abstand geachtet, Gruppenbildung mit mehr als 5 Personen ist nicht gestattet. Die Mitglieder des DGCTT sind angehalten gegebenenfalls darauf hinzuweisen und das zu unterbinden. Bei wiederholten Verstößen kann ein Flugverbot ausgesprochen werden. Auf den Mindestabstand von 1,5m ist zu achten und unbedingt einzuhalten.
Die Clubhütte bleibt bis auf weiteres geschloßen. Wartungs- und Reinigungsarbeiten dürfen gemacht werden.
Liebe Clubmitglieder und Gast- Flieger und -Fliegerinnen
Wir wurden freundlichst von der Forstbehörde darauf hingewiesen daß das Parken oberhalb des Wallbergmoos verboten ist. Nachdem dies mittlerweile heftige Ausmaße angenommen hat, werden in Zukunft Strafzettel verteilt! Bitte parkt ausschließlich am Wallbergmoos, dort gibt es genügend Parkplätze!
das Fluggelände Wallberg ist ab dem heutigen Tagen (06.05.2020) wieder für alle Gleitschirm und Drachenflieger geöffnet. Da die Wallbergbahn nach wie vor außerbetrieb ist, müsst ihr weiterhin zu Fuß, zu den Startplätzen gehen. Die Clubhütte bleibt weiterhin geschlossen.
Bitte denkt daran die Abstandsregeln, am Start- und Landeplatz einzuhalten.
Liebe Mitglieder des DGCTT, es gibt positive Nachrichten:
Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV die unten angehängte E-Mail erhalten.
Auf Grundlage dessen ist ab dem heutigen Tag (21.04.2020) das Fluggelände Wallberg für Mitglieder des DGCTT für Hike & Fly Flüge wieder geöffnet.
Mit dieser Wiederöffnung sind jedoch einige Einschränkungen verbunden, an die sich jeder ausnahmslos zu halten hat:
Gruppenbildung am Start- und Landeplatz ist strikt zu vermieden. Bitte denkt beim Herrichten, an die Webcam am Startplatz und haltet reichlich Abstand zueinander. Die Clubhütte bleibt auch weiterhin geschlossen.
Es sind nur Flüge vom Startplatz zum Landeplatz erlaubt. Streckenflüge sind zu unterlassen.
Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht.
Bitte beachtet die Bayrische-Corona-Allgemeinverfügung:
Bitte haltet Euch unbedingt an diese Bestimmungen!
Viele Grüße und bleibt gesund!
——————————————————————————————————————–
Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt.
Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona
In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.
Hallo liebe Mitglieder des DGCTT, der Drachen- und Gleitschirmflugbetrieb in ganz Deutschland wurde heute auf Anordnung des DHV und der Deutschen Luftaufsicht ausnahmslos verboten! Bitte haltet euch an diese Anordnung! Ein Zuwiderhandeln unterstreicht nur die Notwendigkeit einer deutschlandweiten Ausgangssperre und das wollen wir alle nicht. Daher unterlasst bitte den kompletten Flugbetrieb nicht nur in eingetragenen Fluggebieten sondern auch an „hike and fly Bergen“. Im hier eingefügten Link könnt Ihr euch über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.