die Flugsaison nähert sich ihrem Ende und vom 8.11. bis zum 3.12. wird auch die Wallbergbahn ihre alljährliche Revision durchführen. Wie alle Jahre möchten wir auch dieses Jahr wieder, das Ende der erfolgreichen Saison mit dem traditionellem „Abfliegen“ mit euch feiern.
Bei schönem Wetter treffen wir uns hierzu, am Samstag den 6.11. um 11:00 an der Clubhütte. Sollte das Wetter schlecht sein ist Sonntag der 7.11. der Verschiebetermin.
Mitte des letzten Jahres entstand die Idee die drei großen Gleitschirmflieger-Vereine im Bayrischen Oberland, den Drachen- und Gleitschirmfliegerclub Tegernseer Tal e.V., den Lenggrieser GleitschirmFlieger e.V. und den Drachen- und Gleitschirmflieger Club Bayrischzell e.V näher zusammenbringen. Ziel sollte es sein, neue Kontakte zu knüpfen und den sportlichen Austausch und Wettbewerb zwischen den Vereinen zu fördern.
So wurde die 3 Clubs – 3 Täler Gleitschirm Challenge 2021 ins Leben gerufen. Die Grundidee dieser Challenge ist es, dass jeder Pilot aus den drei Clubs mindestens einen (Strecken-) Flug in den drei Fluggebieten, Wallberg, Brauneck und Vogelsang absolviert. Um in die Wertung zu gelangen, muss ein Pilot mindestens einen Flug in einem der drei Fluggebiete durchführen. Die Summe der Punkte dieser maximal drei Flüge von den drei unterschiedlichen Fluggebieten wird gewertet. In der Vereinswertung werden die jeweils drei besten Piloten des jeweiligen Vereins gewertet.
leider müssen wir euch darüber informieren, dass die „3 Clubs – 3 Täler – Gleitschirm Challenge 2021“ welche in der letzten Ausgabe der DHV Info beschrieben würde, leider bis auf weiters Corona bedingt ausgesetzt wird. Sobald sich etwas an den Bestimmungen ändert und es uns möglich ist einen für alle Piloten fairen Wettbewerb zu gewährleisten, werden wir euch über die genaueren Richtlinien des Wettbewerbs informieren.
nachfolgend möchten wir eine Mitteilung des Landratsamtes Bad Tölz an euch weitergeben:
In der letzten Zeit sind wiederholt Gleitschirmflieger im Naturschutzgebiet Karwendel und Karwendelvorgebirge gestartet und gelandet. Zweck des Naturschutzgebiets ist es nach § 3 Nr. 1 der Naturschutzgebietsverordnung „Karwendel und Karwendelvorgebirge“ u.a., den Tieren und Pflanzen die notwendigen Lebensbedingungen zu gewährleisten. Durch die Landungen können Störungen der Wildbestände des Naturschutzgebiets nicht ausgeschlossen werden. Gerade in der kalten Jahreszeit ist jede Störung für das Wild problematisch, da die bei der Flucht verbrauchten Energiereserven durch das jahreszeitbedingt geringe Nahrungsvorkommen nur schwer wieder aufgefüllt werden können. Störungen können dabei nicht nur durch die Landung selbst, sondern bereits durch den (großen) Schatten eines niedrigfliegenden Gleitschirmfliegers entstehen.
am vergangenen Wochenende wurde der Parkplatz am Landeplatz bzw. an der Clubhütte von vielen Clubmitgliedern zum Campen genutzt. Wir müssen euch leider darauf hinweisen, dass dies dort nicht erlaubt ist. Bitte sucht zum nächtlichen Campen die bekannten und erlaubten Campingplätze auf. Wir möchten euch und uns die Probleme, die dadurch mit der Gemeinde, der Polizei, den Anwohnern und vor allem der Wallbergbahn entstehen gerne ersparen. Der Parkplatz ist Eigentum der Wallbergbahn und es besteht die Gefahr, dass der Parkplatz von der Wallbergbahn mit einer Schranke gesperrt wird.
Zudem war die Parksituation am Wochenende äußerst chaotisch. Uns ist bewusst, dass der Parkplatz auch von vielen Tagestouristen benutzt wird. Jedoch bitten wir euch mit gutem Vorbild voranzugehen und euch ordentlich einzureihen, um die begrenzte Parkfläche optimal auszunutzen.
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