Öffnung Fluggebiet Wallberg
Öffnung Fluggebiet Wallberg

Öffnung Fluggebiet Wallberg

Liebe Mitglieder des DGCTT, es gibt positive Nachrichten:

Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV die unten angehängte E-Mail erhalten.

Auf Grundlage dessen ist ab dem heutigen Tag (21.04.2020) das Fluggelände Wallberg für Mitglieder des DGCTT für Hike & Fly Flüge wieder geöffnet.

Mit dieser Wiederöffnung sind jedoch einige Einschränkungen verbunden, an die sich jeder ausnahmslos zu halten hat:

  1. Gruppenbildung am Start- und Landeplatz ist strikt zu vermieden. Bitte denkt beim Herrichten, an die Webcam am Startplatz und haltet reichlich Abstand zueinander. Die Clubhütte bleibt auch weiterhin geschlossen. 
  1. Es sind nur Flüge vom Startplatz zum Landeplatz erlaubt. Streckenflüge sind zu unterlassen.
  1. Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht.
  2. Bitte beachtet die Bayrische-Corona-Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Bitte haltet Euch unbedingt an diese Bestimmungen!

Viele Grüße und bleibt gesund!

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Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:

vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt.

Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona

In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.