Tandemfliegen am Wallberg
Tandemfliegen am Wallberg

Tandemfliegen am Wallberg

Einschränkungen

In zahlreichen deutschen Fluggebieten im Alpenraum gibt es seit einiger Zeit zunehmende Schließungen bzw. Beschränkungen für das Tandemfliegen. Dadurch entsteht mittlerweile am Wallberg ein so starker Andrang von Tandempiloten, dass ein sicherer Flugbetrieb nicht mehr gewährleistet ist.

 

Aus diesem Grund gilt für das Tandemfliegen im Fluggelände Wallberg ab dem 01. August 2012 folgende Neuerung in Ergänzung der Fluggeländeregeln:

  • Das Tandemfliegen am Wallberg ist ab dem 01. August 2012 nur noch für Clubmitglieder des DGCTT erlaubt. Es gilt eine Übergangszeit von einem Monat bis zum 01. September 2012.
  • Clubmitglieder, die Tandemfliegen wollen, müssen sich vom Verein eine Gebietslizenz ausstellen lassen. Die Anzahl dieser Lizenzen ist zahlenmäßig beschränkt. Einen entsprechenden Antrag bitte formlos stellen an: info@gleitschirm.de. Die Bedingungen für eine Lizenzerteilung bekommt Ihr dann mitgeteilt (z.B. Sicherheitseinweisung in das Fluggebiet, Versicherungsnachweis)
  • Diese Regelung gilt sowohl für gewerbliches als auch für privates Tandemfliegen.
  • Private Tandempiloten, die keine Gebietslizenz für den Wallberg besitzen, können jederzeit eine Ausnahmegenehmigung für einen Tag beantragen. Das läuft einfach per Telefon:  08022 / 2556 oder 0171 / 74 11 248 und 0175 / 40 23 388. Für gewerbliche Tandempiloten gibt es keine Ausnahmeregelung.

Wir bedauern, dass wir eine solche Regelung einführen müssen. Leider hat sich durch den massiven Andrang von Tandempiloten die Situation ergeben, dass die Solopiloten, egal ob Clumitglieder oder Gäste, immer mehr durch teilweise inakzeptables Verhalten von Tandempiloten in der Ausübung ihres Sportes behindert werden. Am Hauptstartplatz „Kircherl“ können gerade mal zwei(einhalb) Schirme gleichzeitig auslegen.

Wesentlich bedenklicher ist zudem die Tatsache, dass einige Tandempiloten durch den hohen wirtschaftlichen Druck und den eingeschränkten Platz immer sicherheitsgefährdender unterwegs sind und damit ihre meist ahnungslosen Passagiere oft in echte Gefahr bringen. Einen möglichst hohen Passagier-Durchsatz bei unmöglichen Wetterbedingungen wie Rückenwind und Frontaufzug zu generieren, weil der Startplatz durch andere Starter blockiert ist halb zwischen den Bäumen zu starten oder wegen nachrückendender Piloten bei ungeeigneten Windbedingungen einen Start zu versuchen, das gefährdet ganz konkret in immer größerem Ausmaß die Flugsicherheit in unserem Fluggebiet.

Um diese Flugsicherheit wieder herzustellen, gilt die beschriebene Beschränkung. Wer sich nicht an die neue Regelung hält, der muss nach einmaliger Abmahnung mit einem temporären Flugverbot rechnen. Außerdem behalten wir uns bei mehrfachen Verstößen gegen unsere Fluggeländeregeln und entsprechenden Vorfällen rechtliche Schritte vor (Anzeige). Wir hoffen allerdings auf die Einsicht der Piloten und gehen davon aus, dass wir die genannten Sanktionen nicht brauchen werden.

Hier findet ihr die aktuellen Regeln für den Tandembetrieb am Wallberg.